Die Regierung von Oberbayern hat einen weiteren Entwurf für die 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptsstadt vorgelegt. Das Bündnis für saubere Luft sieht diese jedoch weiterhin als unzureichend an, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Auch Fahrverbote dürfen kein Tabuthema bleiben.
Die Regierung von Oberbayern hat am 14. Juni 2019 einen neuen Entwurf für die Erweiterung des Luftreinhalteplans der Stadt München veröffentlicht. Nachdem die deutsche Umwelthilfe bereits im Jahr 2016 durch eine Klage erwirkt hatte, dass der Luftreinhalteplan so verändert werden müsse, dass Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden, ist es aus Sicht des Bündnisses für saubere Luft unverständlich, warum der neue Entwurf nicht wie geplant im Sommer 2017, sondern erst dieses Jahr veröffentlicht wurde.
Gleichzeitig ist das Bündnis der Meinung, dass auch der neue Entwurf nicht zu einer schnellen Einhaltung der seit 2005 verbindlich geltenden Stickstoffdioxid Grenzwerte führen wird. Nicht nur hat die Regierung von Oberbayern viele langfristige Maßnahmen in den Plan aufgenommen, der konkrete Maßnahmenkatalog ist auch weiterhin sehr zaghaft, wenn es um eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raums und der gesellschaftlichen Kosten des motorisierten Verkehrs geht.
Weiterhin möchte die Regierung auf ein Verbot von besonders schädlichen Dieselfahrzeugen verzichten. Wir weisen erneut darauf hin, dass bereits einige Beschlüsse des Bundesverwaltungerichts vorliegen, die beispielsweise in den Städten Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote anordnen, da andere Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Grenzwerte führen können. Dies muss auch für München gelten.
Sylvia Hladky, Sprecherin des „Bündnisses für saubere Luft in München“ sagt dazu: „Das ‚Ja‘ zu Fahrverboten ist ein Sieg für die Gesundheit der Bürger*innen. Nun hat auch die höchste gesetzliche Instanz bestätigt, dass Luftverschmutzung kein Kavaliersdelikt ist und alle Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der von der EU vorgegebenen Grenzwerte genutzt werden müssen.“
Am 03. September beginnt ein weiteres wichtiges Gerichtsverfahren im Kampf für saubere Luft in München: Der Europäische Gerichtshof verhandelt dann in Luxemburg eine mögliche Zwangsinhaftierung Bayerischer Amtsträger beispielsweise von bayerischem Ministerpräsident Markus Söder, da sich die bayerische Regierung seit 2014 weigert die nötigen Schritte zur Einhaltung der Grenzwerte zu gehen. Eine Zwangsinhaftierung ist nach deutschem Recht nicht möglich. Nun soll geprüft werden ob europäisches Recht eine solche Maßnahme vorsieht.
Andreas Schuster, Sprecher des Bündnisses urteilt über die neue Version des Luftreinhalteplans: „Der Schnellschuss aus dem Hause Söder ignoriert die Rahmenbedingungen. Mit einer Wunschliste zur Schonung und Förderung der Automobilindustrie werden die Auflagen des Gerichts weiterhin nicht einzuhalten sein“
Beppo Brem ergänzt dazu: „Nur eine echte Verkehrswende mit einer deutlichen Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und einem sofortigen Ausbau des Umweltverbundes, als Fuß-, Rad-, und öffentlicher Verkehr kann die Luftqualität in München schnell, wirksam und nachhaltig verbessern.“
Das Bündnis für saubere Luft fordert die Regierung von Oberbayern dazu auf endlich mutige Schritte zu gehen, damit die Luft auf Münchens Straßen endlich sauber wird!
Die offizielle Stellungnahme des Bündnisses zur 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist hier einsehbar.
Bilder: Green City e.V./ Christian Grundmann, Greenpeace und Green City e.V. Tobias Haase ()