Chronik des Reinheitsgebots
Was bisher geschehen ist ...
24.07.2019: Ein weiterer Meilenstein für die Verkehrswende: Der Radentscheid feiert Erfolge
Am 24. Juli 2019 hat der Münchner Stadtrat die Forderungen der beiden Bürgerbegehren zum Altstadt-Radlring und zum Radentscheid München vollumfänglich beschlossen. Das Bündnis Radentscheid hatte innerhalb kürzester Zeit beeindruckende 160.000 Unterschriften für ihre Ziele gesammelt und diese Anfang Juli feierlich Oberbürgermeister Dieter Reiter übergeben. Ein wichtiger Meilenstein für die Verkehrswende in München.
Pressekonferenz am 12.10.2018: Umweltverbände fordern Saubere Luft in München
Die Werte für Luftschadstoffe überschreiten an vielen Straßen Münchens die gesetzlichen Grenzen auf fatale Art und Weise. Am 12. Oktober haben sich ExpertInnen von verschiedenen Organisationen und Vereinen in der Landeshauptstadt getroffen, um die momentane Situation bezüglich des langjährig laufenden Anklageprozesses der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Überschreitung der Grenzwerte von NO2 (Stickstoffdioxid) zu diskutieren und diese Informationen an den Stadtrat München weiterzugeben.
‚Bei einem angegebenen Grenzwert von 40µg NO2 (Stickstoffdioxid)/m³, hat München an manchen Messestationen mittlerweile Werte von bis zu 130µg/m³ erreicht. München hat einen momentanen Mittelwert von 78µg/m³, was weit über den Grenzwert liegt.‘, so Jürgen Resch von der DUH. Er erläuterte zudem noch, dass eine Klage an den Stadtrat München schon seit 2012 läuft. Bis auf die Zahlung einer Geldbuße, wurde vom Rat diesbezüglich bisher kaum Einsatz gezeigt.
Umso dringender ist es, dass Stadträte Einsatz zeigen und etwas gegen die Luftverpestung tun, um für eine gute Gesundheit der Anwohner garantieren zu können.
Quelle: Green City e.V.
06.10.2018: "Mia ham's satt"-Demo
Kurz vor den Landtagswahlen noch einmal auf die Straßen gehen, um der Politik noch einmal richtig die Augen zu öffnen. Das geschah auf der ‚Mia Ham’s satt‘ Demo am 06.10.2018. Etwa 18.000 Teilnehmer haben sich am Königsplatz versammelt, 8.000 mehr als erwartet. Wir waren natürlich auch vertreten und haben für das Recht auf saubere Luft in München demonstriert.
06.03.2018, Veranstaltung: „Fahrverbote – Die Folgen für München und Deutschland“
Nur eine Woche nach dem Dieselurteil spricht Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe Einladung des „Bündnisses für saubere Luft“ in München. Mit unseren Kooperationspartnern „Green City e.V.“ und „Umwelt-Akademie“ konnten wir den auf Fahrverbote Klagenden einladen, um uns die Folgen des Urteils erläutern zu lassen.
27.02.2018, Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, dass Städte in Deutschland in Eigenregie Fahrverbote verhängen dürfen, um die Luftqualität zu verbessern. Konkret ging es um die Luftbelastung in Stuttgart und Düsseldorf – die Grundsatzentscheidung könnte aber auch Auswirkungen auf alle anderen deutschen Städte haben.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des Bündnis für saubere Luft …
30.01.2018, Umweltministerin Barbara Hendricks spricht vor der EU-Kommission
Weil Deutschland nicht mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität überzeugen konnte, droht ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Union. Die EU-Kommission bittet Umweltministerin Barbara Hendricks zu einem Gespräch am 30.01.2018, um das Verfahren doch noch mit handfesten Maßnahmen abzuwenden. Die Frist musste von ihrer Seite mehrfach verschoben werden, zudem räumte sie im Vorhinein Versäumnisse seitens der Bundesregierung ein.
19.01.2018, Demonstration: „Letzte Hoffnung Verkehrswende“
Am 19.01.2018 gehen wir mit gemeinsam mit Unterstützer*innen des Bündnisses auf die Straße, um aufzuzeigen, dass unsere Forderungen zur sauberen Luft in München noch nicht erfüllt wurden. Ziel der Demonstration ist es, auf die aktuelle Situation hinzuweisen und den Stadtrat an sein Versprechen für eine Verkehrswende bis 2025 zu erinnern.
14.01.2018, Veröffentlichung der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt München
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Beschluss vom 27.02.2017 vorgegeben, dass die Öffentlichkeit über ein vollzugsfähiges Konzept zur künftigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München informiert wird. Die Öffentlichkeitsphase beginnt am 14.01., der gerichtlich vorgesehene Veröffentlichungstermin vom 31.08.2017 wurde somit nicht eingehalten.
26.11.2017, Münchner Luftsymposium
Im Rahmen der „Münchner Wissenschaftstage“ lädt das „Bündnis für saubere Luft“ zum ersten Münchner Luftsymposium ein. In der Alten Kongresshalle finden zwei Workshops und eine Abendveranstaltung statt. Inhaltlich werden Themenfelder rund um die Luftreinhaltung behandelt.
04.09.2017, Zweiter nationaler „Dieselgipfel“
Zum zweiten „Dieselgipfel“ sind Vertreter*innen der deutschen Kommunen geladen. Es entsteht der „Fonds für nachhaltige Mobilität“ mit einem Etat von einer Milliarde Euro. Ein Viertel davon wird von der Automobilindustrie getragen.
02.08.2017, Erster nationaler „Dieselgipfel“
In Berlin tagt der erste „Dieselgipfel“. Die Bundesregierung lädt Vertreter*innen aller deutschen Großstädte ein. Hintergrund ist die hohe Stickoxidbelastung in deutschen Städten und das damit verbundene drohende Fahrverbot für Dieselautos. Im Vorfeld wandte sich das „Bündnis für saubere Luft“ in einem offenen Brief an den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter. Die auf dem Gipfel angedachten Maßnahmen bringen laut Aussage des Umweltbundesamtes jedoch kaum Verbesserung für die Luftreinhaltung in Städten.
27.07.2017, Demonstration am Roecklplatz
Als Reaktion auf die Veröffentlichung der Straßen mit NOx-Überschreitungen sperren Bürger*innen unter dem Motto „den Anwohnern am Roecklplatz stinkts“ die Isartalstraße, um ein Zeichen für saubere Luft und gegen die „Autoflut“ zu setzen.
18.07.2017, Veröffentlichung der Straßen mit NOx-Überschreitungen
Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Luftreinhaltung München“ veröffentlicht der Freistaat Bayern die NOx-Werte der Münchner Straßen. Insgesamt überschreiten 260 Münchner Straßen den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
18.07.2017, Maßnahmenpaket „Luftreinhaltung München“ der Bayerischen Staatsregierung
Am 18. Juli veröffentlicht die Staatsregierung das „Maßnahmenpaket für Saubere Luft in Innenstädten“. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Pakets sind die Verbesserung der Kfz-Flottenwerte, sowie die Förderung des ÖPNVs und des Radverkehrs.
01.03.2017, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Freistaat bleibt in der Pflicht
Am 1. März 2017 veröffentlicht der BayVGH das Urteil zur Beschwerde des Freistaats Bayern. Der BayVGH hält in seinem Beschluss keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub mehr für geboten und verhängt weiterhin Bußgelder von insgesamt 10.000 Euro an den Freistaat.
25.01.2017, Stadtratsbeschluss Luftreinhaltung: „Sauba sog i“
Der Stadtrat nimmt die Beschlussvorlage von „Sauba sog i“ auf. Die Landeshauptstadt verpflichtet sich dazu, für eine „Verkehrswende schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen sowie jährlich über deren Fortschritt zu berichten“. Das bedeutet die Reduzierung des fossil angetriebenen Autoverkehrs um 50 Prozent bis 2025.
23.11.2016 – 25.01.2017, Sammelphase des Bürgerbegehrens
Um ein Bürgerbegehren geltend zu machen, müssen insgesamt drei Prozent der Münchner Stimmberechtigten unterschreiben. Das entspricht rund 33.000 Unterschriften. Innerhalb von nur sechs Wochen sammelt das „Bündnis für saubere Luft“ 20.000 Unterschriften und erzeugt damit einen deutlichen Druck auf den Münchner Stadtrat.
10.11.2016, Start des Bürgerbegehrens „Sauba sog i“
Das „Bündnis für Saubere Luft“ initiiert mit „Sauba sog i“ ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Stadt München zur schnellstmöglichen Umsetzung von Maßnahmen gegen Grenzwertüberschreitungen zu bewegen. Bis 2025 soll der motorisierte Individualverkehr innerhalb der Stadt um 80 Prozent verringert werden.
21.09.2016, Gründung des „Bündnisses für Saubere Luft“
Weil die Emissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) seit Jahren deutlich überschritten werden, gründen 26 Münchner Verkehrs-, Umwelt- und Gesundheitsorganisationen das „Bündnis für saubere Luft“. Das Bündnis fordert ein „Reinheitsgebot für Münchner Luft“.
Juni 2016, Verwaltungsgericht München: Verpflichtung des Freistaats
Das Verwaltungsgericht München verpflichtet den Freistaat Bayern dazu, wirksamere Maßnahmen als bislang zur schnellstmöglichen Einhaltung des gesetzlichen Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in der Stadt München zu ergreifen und droht bei Nichtbeachtung ein Ordnungsgeld an.
Oktober 2012, Verwaltungsgericht München: Klage stattgegeben
Das Verwaltungsgericht München gibt der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Das Gericht entscheidet, dass der Freistaat Bayern den für München geltenden Luftreinhalteplan so ändern müsse, dass dieser alle Maßnahmen enthält, mit denen die für Stickstoffdioxid und Feinstaub geltenden Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden können. Der Freistaat Bayern legt Berufung gegen das Urteil ein.
Juni 2008, Europäischer Gerichtshof: Grundsatzurteil
Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Betroffene bei den nationalen zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können müssen. Mit diesem Grundsatzurteil schafft der EuGH ein einklagbares Recht auf saubere Luft.
September 2007, Neuverhandlung nach Entscheidung in Leipzig
Am 27. September 2007 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass Städte und Gemeinden einschreiten müssen, wenn die Feinstaub-Belastung gesundheitskritische Grenzwerte überschreitet. Das heißt, dass die Bürger*innen Anspruch auf Maßnahmen wie Fahrverbote für Lkw haben, wenn nicht bereits ein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan existiert. Solange eine Landesregierung ihrer Pflicht nicht nachkommt, darf eine örtliche Behörde Einzelmaßnahmen keineswegs unterlassen.
März 2007, Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Urteilsaufhebung
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hebt das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern auf: Der Freistaat Bayern ist verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen.
Mai 2006, Verwaltungsgerichthof Bayern: Klage auf Aktionsplan
Der Verwaltungsgerichthof Bayern gibt der Klage auf Aufstellung eines Aktionsplans gegen den Freistaat Bayern teilweise statt. Eine Berufung gegen das Urteil im Verfahren gegen die Landeshauptstadt München bleibt aber erfolglos. München lehnt die Maßnahmen mit der Begründung ab, dass der Freistaat Bayern einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufstellen müsse. Dieser Argumentation folgte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Juli 2005, Verwaltungsgericht München: Notwendigkeit eines Luftreinhalteplans
Das Verwaltungsgericht München entscheidet, dass ein von Feinstaubbelastung betroffener Dritter keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ableiten kann. Dafür sei eine Regelung in einem Aktions- oder Luftreinhalteplan notwendig. Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus allgemeinen, abstrakten Erwägungen des Umweltschutzes können nicht angeordnet werden.
Mai 2005, Verwaltungsgerichtshof Bayern: Zurückweisung
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern weist die Beschwerde des Antragsstellers, eines Anwohners der Landshuter Allee gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom April 2005 zurück.
April 2005, Verwaltungsgericht München: „Recht auf saubere Luft“
Das Verwaltungsgericht München als erstinstanzliches Gericht bestätigt „Recht auf saubere Luft“, verneint aber Klagemöglichkeit für betroffene Bürgerinnen und Bürger.